Termin buchen
FAQ

Häufig gestellte Fragen

01Öffnungszeiten der Praxis

Montag: geschlossen
Dienstag: 09:30–14:30 Uhr
Mittwoch: 09:30–14:30 Uhr
Donnerstag: 09:30–14:30 Uhr
Freitag: 09:30–12:30 Uhr

02Terminvergabe

Ich vergebe meine Termine ausschließlich über meine Online-Terminbuchung. Sie können dort wählen zwischen:

  • einem Wartelistenplatz für eine osteopathische Behandlung in der Schwangerschaft
  • einem Wartelistenplatz für eine geburtsvorbereitende Behandlung ab SSW 38+0
  • einer osteopathischen Behandlung nach der Geburt bei orthopädischen Beschwerden (z. B. Steißbein, ISG, Symphyse)
  • einem Beckenboden-Check bei Beckenbodenbeschwerden
  • einem Beckenboden-Check Follow-up als Folgetermin nach einem bei mir bereits durchgeführten Beckenboden-Check

Außerhalb meiner Zielgruppe biete ich aktuell keine osteopathischen Behandlungen an, da ich einen recht langen Terminvorlauf habe.

Bei Fragen erreichen Sie mich per E-Mail unter info@osteopathie-kauder.de oder über das Kontaktformular. Telefonisch bin ich ausschließlich für Terminabsagen auf meiner Voicemail 015774991761 erreichbar. Termine können Sie bis 48 Stunden vorher über den Absage-Link in der Terminbestätigungsmail stornieren, bis 24 Stunden vorher über die Voicemail.

03Was benötige ich für die Behandlung?
  • ausgefüllten Behandlungsvertrag und Anamnesebogen
  • ein großes Handtuch
  • bei Bedarf Hausschuhe oder dicke Socken (die Praxis ist „straßenschuhfrei“)
  • bequeme Kleidung
  • wenn vorhanden: Arztbriefe oder Therapieberichte
04Parken und Praxiseingang

In der Umgebung der Praxis gibt es seit Mai 2025 keine kostenfreien Parkplätze mehr. Die Stadt Tübingen verlangt auch in unserer Straße Parkgebühren. Der einzige Parkautomat befindet sich am Beginn der Straße in der Kurve. Parkgebühren können auch über eine App bezahlt werden (z. B. EasyPark).

Bitte lassen Sie die Wendeplatte und die Ausfahrten der Carports frei. Um den Praxiseingang im Gartengeschoss zu finden, folgen Sie der Beschilderung.

01Benötige ich für die osteopathische Behandlung ein Rezept vom Arzt?

Nein. Sie benötigen keine Verordnung, da ich vom Gesundheitsamt Tübingen als Heilpraktikerin zugelassen bin und somit die Behandlungsindikation durch mich gestellt werden kann.

Aber: Einzelne gesetzliche Krankenkassen fordern eine ärztliche Empfehlung (Privatrezept für Osteopathie), um am Erstattungsverfahren teilnehmen zu können (siehe unten).

02Werden die Kosten der osteopathischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Sprechen Sie Ihre Krankenkasse vor Beginn der Therapie an oder informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse unter der Rubrik „Leistungen“ über die Erstattungsmöglichkeiten. Zahlreiche (über 100) gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten. Als Mitglied im Verband freier Osteopathen (VFO) erfülle ich die Voraussetzungen, die viele gesetzliche Krankenkassen für eine Teilerstattung verlangen.

Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung von mir und können diese bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen, um am Erstattungsverfahren teilzunehmen. Manche Krankenkassen fordern für die Erstattung eine ärztliche Empfehlung für osteopathische Behandlungen, die vor dem ersten Termin ausgestellt werden sollte. Aktuelle Informationen über die Leistungen der Krankenkassen finden Sie unter der Rubrik Patienteninfo auch unter www.osteokompass.de.

03Werden die Kosten von osteopathischen Leistungen von privaten Krankenkassen übernommen?

Private Versicherungen und private Zusatzkrankenversicherungen mit integrierter Heilpraktikerleistung erstatten die Behandlungskosten je nach individuellem Vertrag zum Teil oder ganz.

04Was ist zu tun, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Kann ein Termin einmal nicht wahrgenommen werden, sagen Sie bitte rechtzeitig ab: bis 48 Stunden vorher über den Absage-Link in der Terminbestätigungsmail, bis 24 Stunden vorher über die Voicemail.

Da ich eine reine Bestellpraxis betreibe, muss der Termin ohne rechtzeitige Absage entsprechend unserem Behandlungsvertrag mit einer Ausfallgebühr in Rechnung gestellt werden, sofern er nicht anderweitig vergeben werden kann. Einen neuen Termin können Sie über den Link in der Löschbestätigungsmail vereinbaren.

Ich vergebe meine Termine ausschließlich über die Online-Terminbuchung.

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